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   VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03   

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https://dejure.org/2003,26894
VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03 (https://dejure.org/2003,26894)
VG Kassel, Entscheidung vom 01.07.2003 - 4 G 1081/03 (https://dejure.org/2003,26894)
VG Kassel, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 4 G 1081/03 (https://dejure.org/2003,26894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des ehelichen Zusammenlebens; Nachträglich zeitliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Erwirkung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis durch Bestechung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    Auszug aus VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03
    Der Ausweisung des Antragstellers steht auch Art. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA) vom 13.12.1995 schon deshalb nicht entgegen, weil der Antragsteller sich nach den obigen Ausführungen nicht mehr als zehn Jahre ordnungsgemäß im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. zur Berechnung Hess. VGH, Urteil vom 2602.1996 - 12 UE 1846/95 -).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03
    Dabei ist davon auszugehen, dass Behörden und Gerichte das Verwaltungsverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung betreiben und prüfen, ob für die Zeitspanne bis zur endgültigen Entscheidung die sofortige Vollziehung notwendig erscheint ( vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.1995-2 BvR 1179/95 -, InfAusIR 1995, 397; Hess. VGH, Beschluss vom 03.05,1999- 12 TZ 1144/99.
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03
    In einem solchen Fall kann nicht von einer durch Art. 6 Abs. 1 ARB vorausgesetzten ordnungsgemäßen Beschäftigung ausgegangen werden (vgl. EUGH, Urteil vom 05.06.1997 - RsC-285/95 -, NVwZ 1998, 50).
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